Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) BRICKPIECE 06/2026

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den entgeltlichen Verleih von Puzzles, Klemmbaustein-Sets oder anderen Stecksystemen (nachfolgend „Ware“ genannt), die über die Webseite brickpiece.at angeboten werden, zwischen

  • Johannes Ezinger, Bürgerstraße 3/1, 4300 St.Valentin (nachfolgend „Vermieter“ genannt) und
  • seinen Kunden (nachfolgend „Mieter“ genannt).

1.2. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich zwischen Verbrauchern und Unternehmern unterschieden wird.

1.3. Die AGB sind vor Abgabe einer Buchung auf unserer Website abrufbar, speicherbar und ausdruckbar bereitgestellt.

1.4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Mieters werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Vermieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Vertragsgegenstand ist die zeitlich befristete Überlassung der Waren zum Gebrauch gegen Zahlung eines Mietentgelts.

2.2. Ein Eigentumsübergang findet nicht statt; sämtliche Mietgegenstände bleiben im Eigentum des Vermieters.

3. Angebot/Vertragsabschluss

3.1. Die Präsentation der Waren auf der Website bzw. im Online-Shop stellt kein verbindliches Angebot, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Mieter dar.

3.2. Mietpreise sind der aktuellen Preisliste bzw. den Preisen im Online-Shop zu entnehmen. Druck- und Satzfehler bleiben vorbehalten, sodass bei offensichtlichen Preisfehlern vor Annahme des Angebots kein Vertrag zustande kommt.

3.3. Ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss gibt der Mieter erst durch das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig buchen“ ab. Zuvor werden dem Mieter die wesentlichen Vertragsdetails seiner Bestellung auf einer Übersicht angezeigt.

3.4. Der Vertrag kommt mit Zugang einer Buchungsbestätigung per E-Mail zustande, in der die wesentlichen Vertragsbestimmungen enthalten sind. Der Vertragstext wird vom Vermieter gespeichert.

3.5. Sollte binnen einer Frist von 5 Tagen keine Buchungsbestätigung erfolgen, gilt das Angebot als abgelehnt. Der Mieter ist nicht länger an das Angebot gebunden. Der Vermieter ist berechtigt, das Angebot des Mieters ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

3.6. Es dürfen nicht mehr als drei verschiedene Waren gleichzeitig gemietet werden.

3.7. Nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Mietentgeltes wird die Ware vorbereitet und kann am 1. Tag des ausgewählten Zeitraums an der Geschäftsadresse des Vermieters, Bürgerstraße 3/1, 4300 St. Valentin während der auf der Website bekanntgegebenen Öffnungszeiten abgeholt werden.

3.8. Der Mieter ist berechtigt, den Vertrag bis zum vereinbarten Termin der Abholung kostenfrei zu stornieren. Ein Storno ist per Mail, telefonisch oder persönlich möglich. Nach einem Storno wird der Vermieter das bereits bezahlte Mietentgelt längstens binnen einer Woche an den Mieter zurückbezahlen.

3.9. Wird die Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt, wird der Vermieter eine Erinnerungsmail (mit Nachfristsetzung) an den Mieter übermitteln. Die Ware wird weitere 4 Tage reserviert und kann in diesem Zeitraum während der Öffnungszeiten abgeholt werden. Der Mietzeitraum wird dadurch nicht automatisch verlängert. Liegt die verspätete Abholung in der Sphäre des Mieters, ist dennoch der Preis für den gesamten Mietzeitraum zu bezahlen.

3.10. Wird die Ware trotz Nachfristsetzung nicht abgeholt, ist der Vermieter berechtigt, unverzüglich vom Vertag zurückzutreten. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Mietentgangs bleibt vorbehalten.

4. Registrierung

4.1. Zur Anmietung von Waren ist die Erstellung eines Kontos im Webshop notwendig.

4.2. Der Mieter versichert, dass alle von ihm bei der Registrierung bzw. Bestellung angegebenen Daten zutreffend sind und er keine Daten von Dritten verwendet.

4.3. Mieter haben während des Vertragsverhältnisses Änderungen ihrer Anschrift sowie Änderungen der Umstände, auf denen ihre Anmietung beruhen, unverzüglich mitzuteilen.

4.4. Der Mieter haftet für den Missbrauch der Zugangsdaten durch Dritte, soweit er diesen zu vertreten hat.

4.5. Die Entlehnung auf den Namen eines anderen ist nicht gestattet. Der Vertragspartner haftet für die Rückgabe aller entlehnten Waren.

5. Datenschutz

5.1. Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters nur im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz (DSG).

5.2. Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sowie die Rechte der betroffenen Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch) ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, die dem Mieter vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.

6. Widerrufsrecht

6.1. Ist der Mieter Verbraucher und wird der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Online‑Bestellung, E‑Mail, Telefon) abgeschlossen, steht ihm grundsätzlich das gesetzliche Rücktritts‑/Widerrufsrecht nach KSchG und den einschlägigen unionsrechtlichen Verbraucherrichtlinien zu (insb. RL 2011/83/EU). Das Widerrufsrecht ist gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG für Freizeitdienstleistungen, die für einen bestimmten Zeitraum vereinbart werden, ausgeschlossen.

6.2. Die Vermietung erfolgt für die freizeitgestaltende Nutzung für den ausgewählten festen Nutzungszeitraum. Soweit der Vertrag als Freizeitdienstleistung zu qualifizieren ist, besteht daher kein gesetzliches Rücktrittsrecht.

7. Mietbeginn, Vertragsdauer, Verlängerung, Kündigung

7.1. Der Mietbeginn, sowie die Mietdauer werden bei Vertragsschluss kalendermäßig bestimmt.

7.2. Der Mietbeginn erfolgt durch Abholung an der Adresse des Vermieters. Die Laufzeit der Miete entspricht dem vertraglich vereinbarten Zeitraum und kann durch verspätete Abholung nicht hinausgeschoben werden.

7.3. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters (per E-Mail) möglich; der Mieter hat seinen Verlängerungswunsch spätestens 2 Tage vor Ende der Vertragsdauer entweder persönlich, telefonisch oder per Mail bekanntzugeben.

7.4. Eine Verlängerung ist längstens für die 3-fache, von uns im Online-Shop empfohlene Ausleihdauer möglich.

7.5. Der Vermieter behält sich vor, eine Verlängerung ohne Begründung abzulehnen.

7.6. Im Fall der Verlängerung berechnen wir für jede angefangene Woche ein zusätzliches, wöchentliches Mietentgelt gemäß den Preisen in unserem Online-Shop.

7.7. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Der Mieter ist verpflichtet, die Ware samt Zubehör am letzten Tag der Vertragsdauer während der auf der Website bekanntgegebenen Öffnungszeiten unaufgefordert beim Vermieter zurückzugeben.

7.8. Der Mieter hat die Ware in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie übernommen hat. Dies gilt insbesondere auch für den Abbau und Sortierung des Sets/Puzzles;

7.9. Der Vermieter stellt ein kostenpflichtiges Zerlegeservice zur Verfügung, das über den Online-Shop gebucht werden kann.

7.10. Nimmt der Mieter das kostenpflichtige Zerlegeservice nicht in Anspruch ist die Ware vollständig abgebaut und nach Bauabschnitt und/oder Farbe (wie nach Anleitung vorgesehen) sortiert zurückzugeben.

7.11. Werden Klemmbaustein-Sets nicht vollständig abgebaut oder sortiert, werden von uns im Nachhinein die auf unserer Website einsehbaren, angemessenen Kosten für das Zerlegservice in Rechnung gestellt. Dem Mieter als Verbraucher bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwands vorbehalten. Werden Puzzles nicht vollständig zerlegt oder sortiert, verrechnet der Vermieter eine Pauschale von € 5,00 für das Zerlegen.

7.12. Wird die Ware nicht fristgerecht zurückgegeben, wird die Rückgabe der vermieteten Ware von uns schriftlich eingemahnt. Für die Mahnung wird ein Pauschalbetrag in Höhe von € 5,00 verrechnet. Zusätzlich berechnen wir für jeden Tag, an dem die Ware nicht zurückgegen wird ein aliquotes Nutzungsentgelt gemäß den Preisen in unserem Online-Shop.

7.13. Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag bei grob treuwidrigem Verhalten des Mieters fristlos zu kündigen. Dies ist der Fall, bei erheblichen Vertragsverletzungen, wenn der Mieter die Ware vorsätzlich beschädigt, oder einen entstandenen Schaden schuldhaft verschweigt oder einen solchen zu verbergen versucht.

7.14. Im Falle einer Kündigung ist der Mieter verpflichtet, die Ware mit sämtlichen Zubehör unverzüglich herauszugeben.

7.15. Sofern zwischen den Vertragsparteien mehrere Verträge bestehen und der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt ist, ist der Vermieter berechtigt, sämtliche Verträge mit dem Mieter fristlos zu kündigen, soweit dem Vermieter die Fortsetzung auch der übrigen Vertragsverhältnisse aufgrund der Pflichtverletzung unzumutbar ist.

8. Mietentgelt, Zahlungsbedingungen

8.1. Es gilt das bei Vertragsschluss vereinbarte Mietentgelt.

8.2. Alle Preise sind in Euro angegeben. Der Vermieter ist Kleinunternehmer und daher von der Umsatzsteuer befreit.

8.3. Zusatzkosten für das Zerlegeservice, Mahnspesen oder Kosten für Ersatzteile sind gesondert angegeben.

8.4. Eine Bezahlung ist unter anderem durch PayPal, Kreditkarte, Überweisung oder bar bei Abholung möglich. Die endgültige Belastung der Kreditkarte erfolgt bei Bestätigung der Buchungsanfrage.

8.5. Das Mietentgelt ist vom Mieter im Voraus (vor Übergabe der Ware) für die vereinbarte Nutzungsdauer zu entrichten. Das Mietentgelt wird nicht erstattet, wenn der Mieter die Ware vor Ende der Vertragslaufzeit zurückbringt. Es besteht kein Anspruch auf teilweise Erstattung oder Anrechnung. Dies gilt nicht, soweit die vorzeitige Rückgabe auf einem vom Vermieter zu vertretenden Umstand beruht oder zwingende gesetzliche Ansprüche des Mieters bestehen.

8.6. Gerät der Mieter mit Zahlungen in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; der Vermieter ist berechtigt, zusätzlich die notwendigen und zweckentsprechenden Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Betreibung und Einbringung zu verlangen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.

8.7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Mieter nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder vom Vermieter anerkannt worden sind. Verbrauchern als Mieter steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Mieters stehen sowie bei Zahlungsunfähigkeit des Vermieters.

9. Sicherheit und bestimmungsgemäßer Gebrauch

9.1. Die vermietete Ware besteht je nach Set aus Puzzleteilen, Klemmbausteinen, Figuren, Zubehörteilen, elektronischen Geräten (Motoren, Akkus), Verpackungsbestandteilen und gegebenenfalls Bauanleitungen. Viele dieser Bestandteile sind Kleinteile und können bei unsachgemäßer Verwendung, insbesondere durch Verschlucken oder Einatmen, Gesundheitsgefahren verursachen.

9.2. Die Mietgegenstände dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß, sorgfältig und entsprechend den mitgelieferten oder zugänglich gemachten Gebrauchshinweisen, Bauanleitungen, Altersangaben und Sicherheitshinweisen verwendet werden.

9.3. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die Mietgegenstände nur von Personen verwendet werden, für die sie nach Alter, Entwicklungsstand und Einsichtsfähigkeit geeignet sind. Insbesondere dürfen Sets mit Kleinteilen nicht Kindern überlassen werden, für die aufgrund ihres Alters oder Entwicklungsstands eine Gefahr des Verschluckens, Einatmens oder sonstigen unsachgemäßen Gebrauchs besteht. Altersfreigaben/Herstellerangaben sind zu beachten.

9.4. Die Nutzung durch Kinder hat unter angemessener Aufsicht einer volljährigen und geeigneten Aufsichtsperson zu erfolgen. Der Vermieter übernimmt keine Aufsichtspflichten gegenüber Kindern oder sonstigen Nutzern, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

9.5. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände vor und während der Nutzung auf erkennbare Schäden, Verunreinigungen, Bruchstellen, scharfe Kanten, lose oder beschädigte Teile sowie sonstige sicherheitsrelevante Auffälligkeiten zu prüfen. Werden solche Auffälligkeiten festgestellt, ist die Nutzung des betroffenen Teils oder Sets unverzüglich einzustellen und der Vermieter zu verständigen.

9.6. Eine Verwendung der Mietgegenstände zu anderen als spiel- bzw. modellbaubezogenen Zwecken, insbesondere als Dekoration in gefährdenden Bereichen, als Befestigungs-, Stütz-, Tritt-, Kletter-, Wurf- oder sonstiger Gebrauchsgegenstand, ist unzulässig.

10. Sorgfaltspflichten des Mieters, Beschädigung und Verlust

10.1. Der Mieter ist verpflichtet, die Ware sorgsam zu behandeln und vor Verschmutzung, direktem Sonnenlicht, Feuchtigkeit und sonstigen schädlichen Einflüssen zu schützen. Insbesondere sind die Mietgegenstände von Lebensmitteln, Getränken, Erde, Sand, Kosmetika, Farben, Klebstoffen, Chemikalien, Haustieren, Rauch, Körperflüssigkeiten und sonstigen stark verunreinigenden Einwirkungen fernzuhalten.

10.2. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände nach Erhalt unverzüglich auf offensichtliche Transportschäden, Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu prüfen und dem Vermieter etwaige Beanstandungen unverzüglich, tunlichst unter Beifügung geeigneter Fotos, mitzuteilen.

10.3. Die Ware darf nur bestimmungsgemäß verwendet werden und ist so aufzubewahren, dass Teile nicht verloren gehen.

10.4. Der Mieter darf die Mietgegenstände nicht dauerhaft verändern, bemalen, bekleben, beschriften, verkleben, verkleben lassen, erhitzen, abschleifen, durchbohren, reinigen mit ungeeigneten Mitteln oder auf sonstige Weise behandeln, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgeht.

10.5. Verschmutzte Teile dürfen nur mit trockenen oder leicht angefeuchteten, sauberen Tüchern gereinigt werden. Die Verwendung aggressiver Reinigungsmittel, Scheuermittel, Lösungsmittel, Desinfektionsmittel, Alkohol, heißem Wasser, Geschirrspülern, Waschmaschinen, Trocknern, Dampfgeräten oder sonstigen ungeeigneten Reinigungsmethoden ist untersagt, sofern der Vermieter nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

10.6. Der Mieter hat dem Vermieter jeden Schaden, Verlust oder das Abhandenkommen von Teilen unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

10.7. Für Beschädigungen oder Verlust der Ware bzw. von Teilen, die der Mieter oder Personen, denen er die Ware überlässt, schuldhaft verursachen, haftet der Mieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Vermieter kann nach seiner Wahl

  • die Kosten der Reparatur oder Ersatzbeschaffung verlangen oder
  • eine angemessene Pauschale in Höhe des Wiederbeschaffungswertes der Ware abzüglich eines dem Alter und Zustand entsprechenden Abzugs ansetzen; dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten

10.8. Gibt der Mieter Mietgegenstände außergewöhnlich verschmutzt, feucht, geruchsbelastet, mit Tierhaaren, Lebensmittelresten, klebrigen Rückständen, Körperflüssigkeiten oder sonstigen hygienisch bedenklichen Verunreinigungen zurück, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die angemessenen Kosten der Sonderreinigung, Aussortierung, Ersatzbeschaffung und Wiederherstellung der Vermietbarkeit zu verrechnen.

10.9. Sollten Teile nicht zurückgegeben werden, werden 20 Cent pro Teil in Rechnung gestellt.

10.10. Sollten Spezialteile wie etwa Motoren, Bluetooth Hubs, Schraubzylinder und Minifiguren, oder seltene Sonderteile nicht zurückgegeben werden, werden diese jeweils mit dem günstigsten, verfügbaren Neuteilpreis am Tag der Schadensfeststellung inklusive Versandkosten, veröffentlicht auf der Seite https://bricklink.com in Rechnung gestellt.

10.11. Die Entgegennahme der Mietgegenstände bei Rückgabe gilt nicht als Bestätigung der Vollständigkeit, Mangelfreiheit oder ordnungsgemäßen Rückgabe. Der Vermieter ist berechtigt, die Mietgegenstände innerhalb einer angemessenen Frist von drei Wochen zu prüfen und festgestellte Schäden oder Fehlteile geltend zu machen.

10.12. Sofern der Mieter seinen Sorgfaltspflichten, der Rückgabe bzw. der Bezahlung offener Entgelte, Ersatzforderungen oder sonstiger offener Forderungen nicht nachkommt, kann er von der weiteren Entlehnung ausgeschlossen werden.

11. Zustand der Ware, Mängel, Gewährleistung

11.1. Der Vermieter überlässt die Ware in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Gebrauchsspuren, die sich aus der bestimmungsgemäßen Verwendung einer gebrauchten Ware ergeben (z.B. leichte Abriebspuren an Teilen oder Schachtel), stellen keinen Mangel dar.

11.2. Der Mieter hat die Ware nach Erhalt zu prüfen und dem Vermieter erkennbare Mängel oder fehlende Teile unverzüglich mitzuteilen. Verbraucher verlieren ihre Gewährleistungsrechte durch eine verspätete Anzeige nicht, müssen aber im Streitfall die Mangelhaftigkeit innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen nachweisen.

11.3. Bei Mängeln, die die Tauglichkeit zum vereinbarten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern, ist der Mieter berechtigt, eine Verbesserung oder Ersatzlieferung zu verlangen. Ist dies nicht möglich oder für den Vermieter mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, ist der Mieter zum Rücktritt vom Vertrag oder Mietzinsminderung berechtigt.

11.4. Allenfalls notwendige Batterien sind im Lieferumfang nicht enthalten. Mitgelieferte Akkus sind jedenfalls an den Vermieter zu retournieren. Mängel oder Defekte am mitgelieferten Akku sind dem Vermieter unverzüglich bekannt zu geben.

11.5. Mitgelieferte Akkus dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden und insbesondere nicht geöffnet oder beschädigt werden. Akkus dürfen nur mit geeigneten Ladegeräten geladen werden. Bei Überhitzung ist die Nutzung unverzüglich einzustellen.

12. Haftung des Vermieters

12.1. Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

12.2. Gegenüber Verbrauchern bleibt die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften unberührt.
Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, sofern nicht wesentliche Vertragspflichten verletzt werden; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende Haftungen, insbesondere nach produkthaftungsrechtlichen Vorschriften, bleiben unberührt.

13. Abtretungs-, Verpfändungs-, Gebrauchsüberlassungsverbot

13.1. Der Mieter darf die Ware nicht untervermieten oder gewerblich weiterverleihen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

13.2. Eine Weitergabe an haushaltsfremde Dritte ist nicht zulässig. Der Mieter ist berechtigt, Personen im selben Haushalt nutzen zu lassen, sofern er sicherstellt, dass diese Personen die Pflichten aus diesen AGB beachten. Der Mieter haftet für das Verhalten dieser Personen.

13.3. Der Mieter darf Rechte aus dem Mietvertrag ohne Zustimmung des Vermieters nicht abtreten und die Mietgegenstände nicht verpfänden, belasten, sicherungsübereignen oder Dritten Rechte daran einräumen.

14. Salvatorische Klausel

14.1. Änderung oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform, soweit es sich nicht um Individualvereinbarungen mit Verbrauchern handelt.

14.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

15. Allgemeines

15.1. Es gilt österreichisches Recht.

15.2. Vertragssprache ist Deutsch.

15.3. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

15.4. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens, sofern nicht im Bereich der Verbrauchergeschäfte zwingend abweichende Gerichtsstände vorgeschrieben sind.

15.5. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis mit unternehmerischen Mietern ist das für den Sitz des Vermieters sachlich und örtlich zuständige Gericht.

16. Öffnungszeiten

16.1. Die aktuellen Öffnungszeiten werden auf unserer Website bekanntgegeben.

16.2. Eine Abholung und Rückgabe der gemieteten Waren ist – vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Vereinbarung – nur zu unseren Öffnungszeiten möglich.


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